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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2024 · Energievorsorge Deutschland GmbH

Energievorsorge Deutschland GmbH
Birkenstraße 57, 10559 Berlin
E-Mail: info@energievorsorge-deutschland.de

Inhalt

  1. Vorbemerkungen
  2. Allgemeines
  3. Vertragsschluss
  4. Widerrufsrecht
  5. Durchführbarkeit
  6. Auslegung des Vertrages
  7. Liefer- und Leistungsverpflichtungen
  8. Pflichten des Bestellers
  9. Termine, Verzug
  10. Preise und Zahlungsbedingungen
  11. Finanzierung
  12. Eigentumsvorbehalt
  13. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche
  14. Haftung
  15. Kündigung
  16. Online-Streitbeilegung
  17. Schlussbestimmungen

0. Vorbemerkungen

Die Energie Vorsorge Deutschland GmbH, Birkenstraße 57, 10559 Berlin (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Besteller einen Komplettservice für die Installation von Photovoltaikanlagen an.

1. Allgemeines

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

2. Vertragsschluss

2.1

Basierend auf den Angaben des Bestellers im Angebotsrechner des Auftragnehmers (zugänglich u.a. auf www.energievorsorge-deutschland.de) wird dem Besteller ein unverbindliches Angebot erstellt und übermittelt.

2.2

Angebote und Kostenanschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.3

Ein Vertrag über die Leistungen des Auftragnehmers kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antrag in diesem Sinne ist die Übersendung des bestätigten Angebots an den Auftragnehmer (nachfolgend kurz Auftragserteilung). Die Annahme erfolgt mittels Übersendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Besteller. Es gilt das Textformerfordernis.

3. Widerrufsrecht

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Energie Vorsorge Deutschland GmbH, Birkenstraße 57, 10559 Berlin (E-Mail: info@energievorsorge-deutschland.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.

4. Durchführbarkeit

4.1

Der Besteller sichert zu, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

4.2

Der Besteller sichert zu, dass er sich vor Auftragserteilung vergewissert hat, dass die vorgesehene Leistung aus öffentlich-rechtlicher Sicht und aus tatsächlichen Umständen (z.B. Dachaufbau) möglich ist und die örtlichen Gegebenheiten eine Montage der vertragsgegenständlichen Anlage zulassen.

5. Auslegung des Vertrages

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen. Vereinbarte oder notwendige Mehrleistungen sind über den vereinbarten Festpreis hinaus vergütungspflichtig.

6. Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers

6.1 Lieferung der Photovoltaikanlage

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Photovoltaikanlage inkl. dazugehöriger Komponenten zu liefern und zu montieren. Er ist berechtigt, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Die Energie Vorsorge Deutschland ist berechtigt, ein höherwertiges Modell desselben Herstellers zu installieren.

Die Lieferung erfolgt an den Besteller. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel zu bestimmen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Photovoltaikanlage an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über.

6.2 Fertigstellung einschließlich Abnahme

Im Anschluss an die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und die Anlage abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben.

Mit der Abnahme geht die Gefahr für die installierte Anlage auf den Besteller über.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebsanleitung der Photovoltaikanlage dem Besteller bei der Abnahme zu übergeben.

7. Pflichten des Bestellers

7.1

Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Besteller den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Montage der Photovoltaikanlage erschweren könnten. Hierzu zählt insbesondere der Umfang des und der Zugang zum Montageort.

7.2

Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen.

7.3

Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus dem Auftragnehmer folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Fotomaterial gemäß Anleitung des Auftragnehmers.

7.4

Der Besteller ist verpflichtet, die vom Hersteller oder Großhändler gelieferte Photovoltaikanlage nicht zu öffnen bzw. die Verpackung unversehrt zu lassen.

7.5

Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Bestellers entstehen, sind vom Besteller zu tragen, soweit der Besteller den Verstoß zu verschulden hat.

8. Termine, Verzug

8.1

Die Vereinbarung über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage erfolgt in der Regel nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Terminbestätigung erfolgt, so nicht anders vereinbart, in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Montagebeginn.

8.2

Treten vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend.

8.3

Kann der Auftragnehmer den bestätigten Termin nicht einhalten, wird er den Besteller unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und einen neuen Termin vereinbaren. Der Eintritt des Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei eine zu setzende Frist als angemessen gilt, wenn sie sechs Wochen nicht unterschreitet.

8.4

Die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt.

8.5

Nimmt der Besteller die Leistung auch nach einer Nachfristsetzung von mindestens sechs Wochen nicht an, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag wegen fehlender Mitwirkung zu kündigen.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1

Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.2

Die Rechnung wird innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung.

9.3

Mit Ablauf der Zahlungsfrist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung, kommt der Besteller entsprechend § 268 Absatz 3 BGB in Verzug, ohne dass einer gesonderten Mahnung bedarf.

9.4

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.5

Energie Vorsorge Deutschland wird bei Vertragsabschluss zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei diesbezüglichen Dienstleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) einholen.

9.6

Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Besteller schicken.

10. Finanzierung

10.1

Der Auftragnehmer kann dem Besteller verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Der entsprechende Darlehensvertrag kommt zwischen dem Besteller und der kreditgewährenden Bank zustande. Der Auftragnehmer wird hierbei nicht Vertragspartner des Bestellers.

10.2

Der Besteller stellt den Darlehensantrag für eine Finanzierung bei der jeweils in Frage kommenden Bank. Die Entscheidung bezüglich des Darlehensantrags obliegt ausschließlich der jeweiligen Bank.

10.3

Der Auftragnehmer hält die Auftragsbestätigung bis zu einer endgültigen Entscheidung der Bank, längstens jedoch für drei Monate, offen.

10.4

Wird die Finanzierungsanfrage von der Bank abgelehnt, hat der Besteller die Möglichkeit, den Vertrag mittels Vorauszahlung des vereinbarten Werklohns aufrechtzuerhalten. Ansonsten gilt der Vertrag als aufgehoben.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Photovoltaikanlage inkl. dazugehöriger Komponenten bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller zustehenden Zahlungsansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt und zur Rücknahme der Photovoltaikanlage berechtigt.

12. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung

12.1

Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

12.2

Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer die Garantie ausdrücklich und schriftlich erklärt hat.

12.3

Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind.

12.4

Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet, wird der Auftragnehmer den Mangel nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben.

12.5

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Nachfrist, gelten die gesetzlichen Sachmangelhaftungsrechte.

12.6

Ansprüche des Bestellers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bestehen nach Maßgabe von Ziffer 13 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

12.7

Keine Sachmangelhaftung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel aufgrund von: nicht vorgesehener Verwendung, nicht vom Auftragnehmer durchgeführter Wartung, inkompatibler Produkte, eigenmächtiger Änderungen an der Anlage, oder Handlungen entgegen den Vorgaben des Auftragnehmers.

13. Haftung

13.1

Auf Schadenersatz haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2

Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

13.3

Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

14. Kündigung

14.1

Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

14.2

Macht der Besteller von seinem Kündigungsrecht nach § 648 BGB Gebrauch, ist der Besteller zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung verpflichtet:

  • Vor Erstanfahrt auf die Baustelle: 15% der vereinbarten Vergütung
  • Ab dem ersten Tag auf der Baustelle: 50% der vereinbarten Vergütung
  • Ab dem zweiten Tag auf der Baustelle: 80% der vereinbarten Vergütung

Dem Besteller bleibt der Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren Leistung und Aufwendung offen.

15. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

E-Mail: info@energievorsorge-deutschland.de

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet, noch bereit, an dieser Streitbeilegung teilzunehmen.

16. Schlussbestimmungen

16.1

Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

16.2

Ist der Besteller Unternehmer oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

16.3

Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

16.4

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

16.5

Vertragssprache ist deutsch.

16.6

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

Stand: Februar 2024

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